Geschichte und Gegenwart
Übersicht
1. Zum Begriff „Demokratie“
2. Geopolitisierung des Begriffs Demokratie
Anmerkungen
„Geschichte ist für uns nur als Funktion der Gegenwart erfassbar.“1
1. Zum Begriff „Demokratie“
Der Satz „Wir koalieren nur mit demokratischen Parteien“ ist nach Wahlen in Deutschland zu einer Standardformel der etablierten Parteien geworden. Traditionell richtet sich diese Formulierung gegen Parteien am sog. „rechten“ oder „linken“ Rand des politischen Spektrums – in der Regel gegen die AfD und Die Linke (ehem. PDS).
Inzwischen zählt Die Linke (halbwegs) zu etablierten Parteien, gilt als demokratisch und als koalitionsfähig. Allein die AFD bleibt (noch) außen vor und keine andere „demokratische“ Partei will mit ihr koalieren. Noch nicht!
Kurzum: Man denunziert die anderen politischen Kontrahenten als „radikal“, nicht koalitionsfähig und vor allem als „undemokratisch“, um die Konkurrenz im politischen Geschäft in Misskredit zu bringen und von der Machtausübung auszuschließen.
„Wir erleben einen Staat, der zu kompliziert geworden ist. Unsere Wirtschaft steht mitten in einem tiefen Umbruch. Und der Ton im Miteinander in unserer Gesellschaft ist rauer und unversöhnlicher geworden. Schließlich: Das Vertrauen in die Institutionen unseres Landes sinkt und wird von radikalen Parteien links und rechts aktiv untergraben“, beklagte sich Friedrich Merz wehleidig am 20. September 2026, als er kurz nach der Schließung der Wahllokale den Helmut-Kohl-Saal in der Berliner Parteizentrale betrat, um sich an die deutsche Öffentlichkeit zu wenden.
Was nun? Sind allein die sog. „etablierten Parteien“ demokratische Parteien und die Emporkömmlinge à la AFD keine demokratischen Parteien?
Demokratie bzw. demokratisch ist ein Begriff, welcher der Komplexität der Moderne nicht gerecht wird. Er kann nur im Horizont der verfassungs- und begriffsgeschichtlichen Entwicklung verstanden werden. Ein universal postulierter Begriff der Demokratie erweist sich im innen-, außen und geopolitischen Machtkampf als Kampfbegriff zwecks Denunzierung, Diffamierung und Delegitimierung des politischen Rivalen; ja, er ist wie kaum ein anderer politischer Kampfbegriff der Gegenwart zu dem wirkmächtigsten Machtinstrument zur Beherrschung und Disziplinierung der Massengesellschaft verkommen.
Es gibt aber – stellte Gerhard Leibholz bereits 1958 fest – „einen apriorisch feststehenden, von Zeit und Ort unabhängigen Begriff der Demokratie nicht“2. Dieser ist vielmehr geistesgeschichtlich und verfassungshistorisch wandelbar und bedarf einer eingehenden begriffsgeschichtlichen Würdigung.
Wer die verwickelte Begriffsgeschichte der Demokratie kennt, der weiß, dass noch im späten 19. Jahrhundert „der Begriff Demokratie in der englischsprechenden Welt, aber auch in der romanischen, unter Radikalismus-Verdacht (stand)“. Erst in einem langen quellenden, historischen Prozess hat sich jene demokratische Grundordnung entwickelt, „der außer den primärdemokratischen Elementen der Volkssouveränität und des Mehrheitsprinzips auch so unentbehrliche Bestandsteile unserer öffentlichen Ordnung wie Rechtsstaats- und Repräsentationsprinzip, Parteiensystem und Parlamentswesen angehören“3.
All das sind eben die Attribute des parlamentarischen Regierungssystems in einem liberalen Verfassungsstaat, die wir gewöhnlich mit einem schillernden Begriff der Demokratie umschreiben. Aber selbst der Begriff Volkssouveränität, womit wir insbesondere den Demokratie-Begriff assoziieren, ist längst fragwürdig geworden. Martin Kriele hat bereits 1975 deutlich gemacht, dass es im Verfassungsstaat „keinen Souverän“ gibt, da zur Souveränität „das Element der tatsächlichen Herrschaftsmacht“ gehört. Das Volk herrscht aber nicht; es hat lediglich „bestimmte, ihm von der Verfassung zugewiesene Kompetenzen“. Soweit es sich aber „um fest umgrenzte Kompetenzen handelt, kann es sich nicht um Souveränität handeln“4.
Dieser zentrale Begriff unseres Gemeinwesens wird nicht nur innen-, sondern auch außenpolitisch missbraucht, aus seinem innenpolitischen Kontext gelöst, ideologisch zweckentfremdet und ja eschatologisch aufgeladen.
Das gilt im Übrigen nicht nur für den Begriff der Demokratie, sondern auch für die Begriffe Rechtsstaat und Menschenrechte, die ebenfalls außenpolitisch instrumentalisiert werden. Aus verfassungsrechtlich entwickelten Ordnungsbegriffen werden vulgär-demokratische Verheißungen, welche das Ordnungsgefüge der anderen Kulturräume zu delegitimieren und zu destabilisieren suchen.
Solche Verheißungen können allerdings die historisch-gewachsenen Machtstrukturen der nichtwestlichen Gesellschaften zwar beeinträchtigen und sogar in Unruhe versetzen, letztlich aber weder aushebeln noch ersetzen, weil diese abstrakten Verheißungen im illiberalen Machtumfeld auch illiberal gedeutet werden und darum keine Chance auf ihre im Sinne der liberalen Rechts- und Verfassungsordnung verstandene Realisierbarkeit haben.
Der mitteleuropäische Gebrauch des Begriffs Demokratie speist sich zudem aus zwei völlig konträren Quellen: zum einen aus einer liberalen Verfassungstradition englischer Provenienz und zum anderen aus einer vulgär-demokratischen und egalitären Verfassungsideologie französischer Herkunft5.
Der westliche Parlamentarismus ist eine Verfassungsform britischer Provenienz, die „geschichtlich und theoretisch . . . aus der Übertragung des Gedankens des gerichtlichen Prozesses auf den politischen Prozess der Gesetzgebung“ zu begreifen ist. „Das Common Law gab es als Richterrecht vor den Gesetzen: Recht entsteht überhaupt als Richterrecht.“6
Das westliche Verfassungs- und folgerichtig auch Demokratieverständnis (!) ist – wie man sieht – seiner Genesis nach bereits rechtlich fundiert. An Stelle von voluntas tritt hier ratio, weil es eben im politischen Prozess keine neutrale Instanz gibt. „Jeder denkbare Schiedsrichter ist . . . doch zugleich Mitglied der Gesellschaft, als solches in Interessen, Ideologien, Traditionen verstrickt und also notwendigerweise Partei.“7
Jedes Demokratieverständnis ist darum immer und nur parteiisch und von keiner „reinen Lehre“ ableitbar.
2. Geopolitisierung des Begriffs Demokratie
Georg Jellinek hat einst die modernen Parlamente außerhalb Englands als „geschichtslose Institutionen“ bezeichnet und festgestellt, dass „in der ganzen Vergangenheit kaum ein zweites Beispiel derartiger unvermittelter Schöpfung einer Organisation zu finden sei, die den Staat von Grund aus zu ändern bestimmt war“8. Überträgt man diese „geschichtslosen Institutionen“ auf die fremden Macht- und Kulturräume und interpretiert man sie allein im illiberalen Sinne einer vulgär-demokratischen, egalitären Verfassungsideologie etwa als eine Identität von Regierenden und Regierten dahingehend, dass das Volk seine Machtbefugnisse seinen gewählten Repräsentanten, dem Parlament, delegiert und das Parlament sie der Regierung mit der Wirkung delegiert, dass das Volk angeblich durch Vermittlung des Parlaments selbst regiert, und wird diese Verfassungsideologie sodann geopolitisiert, dann, ja dann entsteht in einem nichtwestlichen Kultur- und Machtraum – sollte diese „geschichtslose Institution“ tatsächlich „erfolgreich“ implementiert werden – entweder Chaos oder Anarchie, oder eine rechtlich entbundene, aber demokratisch legitimierte Herrschaftsverfassung.
Das letztere finden wir beispielsweise in der russischen Gegenwart vor. Hier findet nämlich keine rechtlich gebundene Machtausübung der Staatsgewalt statt; hier wird vielmehr unter Berufung auf die demokratische Legitimität des staatlichen Entscheidungsprozesses die Alleinzuständigkeit des Staates konstruiert, eben weil dieser demokratisch legitimiert ist.
Man könnte dieses Verfassungsverständnis in Anlehnung an Karl Loewenstein als „demoautoritär“9 charakterisieren. Eine solche Staatsgewalt zeigt sich als eine rechtlich entbundene Herrschaftsmacht, die auf die Mitwirkung weder des Einzelnen noch der Gesellschaft angewiesen ist. Kurzum: Hier geht es um ein Demokratieverständnis im Sinne der potestas legibus absoluta und nicht im Sinne einer verfassungsmäßigen Bindung der rechtsetzenden und der gesetzdurchsetzenden Gewalt.
Liberalem Verfassungsstaat und vulgär-demokratischer Verfassungsideologie, Liberalismus und Demokratie liegen mit anderen Worten derart unterschiedliche Denkvoraussetzungen zugrunde, dass der Liberalismus sich im 19. Jahrhundert mit der Monarchie ebenso, wie mit der Demokratie, verbinden konnte.
Sie können aber auch „im Gegensatz zueinander treten. Dass der Demokratismus einen antiliberalen Charakter annehmen kann, zeigt sich schon bei Rousseau, der die persönliche Existenz des Menschen dem Prinzip nach aufgehoben und das Individuum schlechthin zur Disposition der Gemeinschaft gestellt hat. Bereits hier ist der einzelne Mensch nicht mehr Subjekt, sondern Objekt – das letztlich gleichgeschaltete Instrument der Volonté Générale.“10
Es wäre deswegen ziemlich abwegig annehmen zu wollen, „dass eine Nation sich eine politische Institution oder ein politisches Verfahren von einer anderen Nation ausborgen und sie in unveränderter Form in ihr eigenes Regierungssystem inkorporieren könnte“11. Diese Erkenntnis von Ernst Fraenkel trifft uneingeschränkt auf Russland zu, welches weder in der Lage noch gewillt ist, die fremden politischen Institutionen und politischen Verfahren in sein eigenes Macht- und Herrschaftssystem inkorporieren zu lassen.
Der westliche Traum von einer Demokratisierung Russlands nach westlichem Vorbild wird das bleiben, was er ist: eben ein Traum, und die sog. „Demokratieförderung“ der vergangenen dreißig Jahre erwies sich darum immer wieder und immer deutlicher als ein untaugliches ideologisches Machtinstrument im geopolitischen Machtkampf.
Der Ge- und Missbrauch des Begriffs Demokratie als politischer Kampfbegriff vernebelt, wie man sieht, die Tatsache, dass es nicht um die „reine Lehre“, sondern einzig und allein um einen innen-, außen- und geopolitischen Machtkampf zwecks Durchsetzung der eigenen Machtinteressen geht.
Anmerkungen
1. Lüthy, H., In Gegenwart der Geschichte. Köln/Berlin 1967, 13.
2. Leibholz, G., Strukturprobleme der modernen Demokratie. Karlsruhe 1958, 80.
3. Maier, H., Können Begriffe die Gesellschaft verändern? In: Sprache und Herrschaft. Die umfunktionierten Wörter. Herderbücherei 1974, 55-68 (59).
4. Kriele, M., Einführung in die Staatslehre. Die geschichtlichen Legitimationsgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates. Hamburg 1975, 111, 113.
5. Vgl. Fraenkel, E., Deutschland und die westliche Demokratie. Stuttgart 1964, 53.
6. Kriele (wie Anm. 4), 106.
7. Ebd., 108.
8. Zitiert nach Fraenkel (wie Anm. 5), 20.
9. „Noch im Jahre 1959 hat Karl Loewenstein das Bonner System als >demoautoritär< bezeichnet“
(zitiert nach Fraenkel (wie Anm. 5), 16).
10. Leibholz, G., Demokratisches Denken als gestaltendes Prinzip im europäischen Völkerleben, in:
Europa – Erbe und Aufgabe. Internationaler Gelehrtenkongress. Mainz 1955. Hg. v. Martin
Göhring. Wiesbaden 1956, 120-135 (125).
11. Fraenkel (wie Anm. 5), 37.