Verlag OntoPrax Berlin

Sicherheitspolitisches „Paradoxon“

Von „kollektiver Verteidigung“ zu „kollektiver Friedensschaffung“

Übersicht

1. Regionale statt „kollektiver Sicherheit“
2. Sicherheitspolitik als Interventions- und Expansionspolitik

Anmerkungen

„Je härter wir werden, um so härter werden die Russen.“
(Henry A. Wallace, 12. September 1946)1

1. Regionale statt „kollektiver Sicherheit“

An der Schwelle zum 21. Jahrhundert formulierte Lothar Rühl im Jahr 2000 ein seit dem Untergang des Sowjetreiches und der Auflösung des Warschauer Pakts entstandenes sicherheitspolitisches „Paradoxon“: „Im Ost-West-Konflikt setzte die Nato über 40 Jahre keine Streitkräfte für Kriegshandlungen ein, seither aber führte sie sogar Krieg gegen ein ehemals neutrales Land, dessen Verteidigung sie indirekt unterstützt hatte. Ihr Profil ist janusköpfig – eine Seite mit dem Helm, die andere mit der Friedenspalme. >Kollektive Sicherheit< kann mehr militärisches Handeln erfahren als >kollektive Verteidigung<.“2

Mit seinem „Paradoxon“ diagnostizierte Rühl den Wandel der Nato von einem rein defensiven zu einem immer deutlicher werdenden offensiven Charakter des Bündnisses, den er auch uneingeschränkt befürwortete. Die Allianz sei gehalten, „ihren Anpassungsprozess an die rapide Veränderung der Sicherheitsbedingungen in Europa und auf dem peripheren Umfeld in einer Entwicklung ihrer Fähigkeiten und ihrer strategischen Konzeption über die kollektive Verteidigung hinaus zu kollektiver Sicherheit fortzusetzen … und zugleich eine militärische Interventionsfähigkeit zur Konfliktbegrenzung (zu) erwerben, deren Nutzung wiederum die internationale Legitimation im Namen der kollektiven Sicherheit voraussetzt.“3

Rühl plädiert hier mit anderen Worten dezidiert für den Auf- und Ausbau der Nato zu einem Interventionsbündnis, das eine Expansionspolitik unausweichlich macht. Denn diese „immanente Tendenz von der kollektiven Verteidigung, die beibehalten werden soll, zur kollektiven Sicherheit bedingt auch eine Erweiterung des Bündnisses“ (ebd., 522).

Die Expansionspolitik wird so zur Conditio sine qua non der Nato-Allianz als Interventionsbündnis, wollte sie als der sicherheitspolitische Machtfaktor nicht nur überleben, sondern auch dominieren. Diese neue Intention des Bündnisses ging mit einem neuen Sicherheitsverständnis einher, das letztlich die neuentstandene geo- und sicherheitspolitische Realität infolge des Untergangs des ideologischen und geopolitischen Rivalen reflektierte.

Unter diesen neuen geo- und sicherheitspolitischen Konstellationen musste sich die Nato auch neu erfinden, wollte sie weiterhin bestehen. Warum wollte und musste sie aber weiter bestehen? Gab es etwa keine andere Alternative? Hatte die Nato nach der Ablösung einer konkreten militärischen Bedrohung durch die sowjetische Gegenmacht und den Warschauer Pakt überhaupt eine Existenzberechtigung? Diese Fragen wurden nie gestellt, geschweige beantwortet.

Sie hatte ihre „Existenzberechtigung“ nur unter einer einzigen Bedingung, wenn sie sich nämlich von einem Verteidigungsbündnis in ein Interventions- und Expansionsbündnis verwandeln sollte. Deswegen betont Rühl eindringlich einen Funktionswandel der Nato von kollektiver Verteidigung zur kollektiven Sicherheit, wenn er getreu dem auf Expansion ausgerichteten Sicherheitsverständnis meint: „Die Nato kann darum auf längere Zeit nicht unbeweglich in einer Abwehrstellung verharren und in dieser den Hauptzweck ihrer Existenz sehen“ (ebd., 521).

Dieses neue Sicherheitsverständnis setzt wiederum einen Sicherheitsbegriff voraus, der die „kollektive Verteidigung“ um eine „kollektive Sicherheit“ erweitert.

Im Gegensatz zur „kollektiven (Selbst)Verteidigung“, die politische und militärische Zwecke miteinander in Übereinstimmung mit Artikel 51 und 52 der UN-Satzung verbinde, sei die „kollektive Sicherheit“ ein viel umfassenderer Begriff, der das gemeinsame Handeln der Weltgemeinschaft zur Sicherung des Weltfriedens bedeute.

Was Rühl hier im Grunde propagiert, ist nichts anderes als eine verklausulierte Subsituierung der „kollektiven Sicherheit“ der UNO durch die der Nato. Man muss aber die Entstehungsgeschichte der Artikel 51 u. 52 in Erinnerung rufen, um die ganze Tragweite von Rühls sicherheitspolitischer Analyse begreifen zu können.

Die Einführung der Artikel 51 u. 52 in die UNO-Charta hat das ursprüngliche Ziel, das von der UNO auf Grund der Besprechungen zwischen Roosevelt und Stalin in Jalta erreicht werden sollte, nämlich die Sicherung und Wahrung des Weltfriedens, auf der Konferenz von San Francisco (United Nations Conference on International Organization) in April/Juni 1945 von vornherein zunichtegemacht.

Die Sicherung des Weltfriedens sollte nach Roosevelts Vorstellungen auf der Grundlage der sog. vier „Weltpolizisten“ erfolgen. „Bemerkenswert an dieser Konzeption war, dass sie auf gegebenen realen Machtpositionen beruhte und ideologische Diskrepanzen unbeachtet ließ. Man konnte diese Basis für die Vereinten Nationen nur zerstören, wenn man die ursprüngliche Konzeption auf den Kopf stellte, die ideologischen Fragen in den Vordergrund schob und die Sowjetunion diskriminierte.“4

Genau das begriffen Arthur Hendrik Vandenberg (Mitglied der US-Delegation) und John Foster Dulles (späterer Secretary of State, 1953-1959) und brachten den Antrag, die Artikel 51 u. 52 in die UN-Charta aufzunehmen.

Edward R. Stettinius (Mitglied der US-Delegation u. der erste UN-Botschafter der USA) war entsetzt, „als ihm der Text vorgelegt wurde. Er begriff sofort, dass eine Isolierung Russlands bezweckt war und weigerte sich zuerst, dem Kongress den Antrag vorzulegen; aber dann gab er nach.“5

Der Inhalt der Artikel war dergestalt, dass sie „die restlichen einhundertneun der Charta aufhoben. Es wurde mit der linken Hand ausgewischt, was mit der rechten geschrieben worden war.“

Der Art. 51 enthielt die Bestimmung, dass „im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen“ dieses „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ besitzen solle, solange der Sicherheitsrat noch keine Entscheidung getroffen habe.

Und der Art. 52, Abs. 1 bestimmt, dass nichts in der Charta die Mitgliedsstaaten behindere, „das Bestehen regionaler Abmachungen oder Einrichtungen zur Behandlung derjenigen die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten“ auszuschließen, „bei denen Maßnahmen regionaler Art angebracht sind“.

Diese beiden Artikel legitimierten für eine oder mehrere Nationen „regionale Abmachungen oder Einrichtungen“ zu schließen. Und genau hier lag das Problem der „kollektiven Sicherheit“, die von der UNO eigentlich konstituiert werden sollte.

Denn solche „regionale Einrichtungen“ sind ja „gerade das, was durch die Konstituierung der UNO verhindert werden sollte! >Regionale Abmachungen< sind nur eine andere Bezeichnung für Bündnisse, und die hat es nicht nur immer gegeben, sondern sie sind auch in einer großen Anzahl von Fällen der Anlass zu Kriegen gewesen. Um diese Bündnisse, diese Blockbildungen zu verhindern, sollte ja gerade eine Organisation geschaffen werden, durch die internationale Fragen auf einer anderen, friedlicheren Ebene behandelt werden konnten. Aber wollte man gerade das verhindern (und das war unzweifelhaft der Zweck, den Dulles und Vandenberg verfolgten), so musste man die alte Bündnispolitik unter einem neuen Namen legitimieren.“6

Und das ist durch Art. 51 u. 52 geschehen. Das Schlüsselwort in diesen Artikeln lautet „kollektiv“. Bestand „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“, so musste auch das Recht zur Bildung solcher „Kollektive“ gegeben sein.

2. Sicherheitspolitik als Interventions- und Expansionspolitik

Die Ironie der Geschichte ist, dass die USA und ihre Bündnisgenossen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und dem geräusch- und klanglosen Untergang des Sowjetreiches zur Konzeption der „kollektiven Sicherheit“ zurückkehrten, die die drei Mitglieder der US-Delegation auf der United Nations Conference on International Organization, Vandenberg, Dulles und Stettinius, 1945 torpedierten.

Diese sog. „kollektive Sicherheit“ wurde allerdings im Sinne der entstandenen unipolaren Weltordnung konzipiert . An Stelle von Roosevelts vier „Weltpolizisten“ traten die USA als der einzig übriggebliebene „Weltpolizist“, die in den 1990er-Jahren zur „Weltmacht ohne Gegner“7 aufgestiegen ist, und die „kollektive Sicherheit“ wurde folgerichtig unipolar gedeutet, wodurch sie nicht mehr, wie im „Kalten Krieg“, regionalisiert, sondern im Sinne der US-Hegemonialmacht unipolarisiert wurde.

Es war darum ein Missverständnis von einem „Paradoxon“ zu sprechen. Immer noch in der Logik des „Kalten Krieges“ verbleibend, glaubte Rühl eine „kollektive Sicherheit“ durch eine Nato-Osterweiterung ohne die Miteinbeziehung Russlands in diesen Prozess zu schaffen.

In Wirklichkeit hat er stattdessen nur die Begriffe vertauscht und die „kollektive Sicherheit“ mit einer vom US-Hegemon dominierte unipolare Sicherheitspolitik verwechselt, die eine „kollektive Sicherheit“ suggerierte und nur vortäuschte, ohne sie garantieren, geschweige gewährleisten zu können.

Die Folge war eine Begriffsverwechslung. An Stelle einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur trat die Nato-Sicherheitsordnung, die Rühl mit der „kollektiven Sicherheit“ identifizierte.

Deswegen wunderte er sich über die entstandene „paradoxale“, „janusköpfige“ Sicherheitslage, die quasi Krieg und Frieden in einem verkörperte. Und deswegen kam er zu einer für ihn überraschenden „Erkenntnis“, dass die „kollektive Sicherheit“ angeblich „mehr militärisches Handeln … als >kollektive Verteidigung< erfahren (kann).“8

Tatsächlich war aber die sicherheitspolitische Konstellation in den 1990er-Jahren eine ganz andere. Das entstandene „unipolare Momentum“ ging beinahe zwangsläufig mit einer Monopolisierung der gesamteuropäischen Sicherheitspolitik durch die übriggebliebene Supermacht einher.

Es lag daher in der Natur der Sache, dass die allmählich zum offensiven und expansiven Bündnis werdende Nato-Allianz nicht allein bei einer defensiven Selbstverteidigungsstrategie verbleiben konnte, was zwangsläufig „mehr militärisches Handeln“ zur Gewährleistung der als „kollektive Sicherheit“ verklärten unipolaren Sicherheitspolitik erforderlich machte.

Diese Monopolisierung der Sicherheit durch die USA und die Nato-Allianz führte ihrerseits nicht zu weniger, sondern zu „mehr militärischem Handeln“, was nicht am von Rühl vermuteten „Paradoxon“ lag.

Das „unipolare Momentum“, das die Monopolisierung bzw. Konzentration der Sicherheitspolitik in einer Hand mit sich brachte, hat nicht nur das Machtgleichgewicht – das „Gleichgewicht des Schreckens“ – des „Kalten Krieges“ eliminiert, sondern auch die „Enttabuisierung des Militärischen“ eingeläutet, wie Altbundeskanzler Gerhard Schröder es am 18. Oktober 2001 plastisch in einem Interview in der Wochenzeitung Die Zeit formulierte.9

„Warum wird“ aber – fragte Lothar Brock 2007 – „das Konfliktgeschehen der Gegenwart in ganz erheblichem Maße durch die Gewaltanwendung der demokratischen Staaten bestimmt? Warum sind in den liberalen Demokratien neue Sicherheitsdiskurse in Gang gekommen, die in Verbindung mit einer Ausweitung des Konzepts der Verteidigung (Art. 54 UN-Charta) und einer verengten Interpretation des Gewaltverbots (Art. 2, Abs. 4) einer erneuten >Enttabuisierung des Militärischen< … nach dem Ende des Ost-West-Konflikts Vorschub leisten?“10

Warum denn? Die „Enttabuisierung des Militärischen“ ist auf die veränderten geopolitischen Kräfteverhältnisse nach dem Ende des Ost-West-Konflikts zurückzuführen, in deren Folge ein ganz anderes „westliches“ Sicherheitsverständnis entstanden ist, das ein neues „Recht der kollektiven Friedensschaffung“11 proklamierte.

Das war aber nichts anderes als eine verklausulierte Selbstlegitimation des Westens, sich selbst zu ermächtigen, die „kollektive Friedensschaffung“ notfalls militärisch zu erzwingen, wobei mit „Kollektiv“ hier allein der „Westen“ gemeint sein konnte. Spätestens der Kosovo-Krieg offenbarte zum ersten Mal und mit aller Deutlichkeit die Folgen des neuen „Rechts der kollektiven Friedensschaffung“.

Er war die Geburtsstunde einer vom US-Hegemon geführten unipolaren Weltordnung, die die „kollektive Sicherheit“ in eine „kollektive Friedensschaffung“ verwandelte und für sich monopolisierte. Die ganze Tragweite dieses geo- und sicherheitspolitischen Transformationsprozesses ging zunächst verborgen vor sich, bis die nachfolgenden, militärischen Interventionen und Invasionen ihn sichtbar werden lassen.

Mit dem Kosovo-Krieg demonstrierten die USA mit ihren Nato-Verbündeten eindrucksvoll ihr neues „friedensschaffendes“ Machtinstrument der sog. „humanitären Intervention“, womit der US-Hegemon eine hegemoniale Interventionspraxis unter Umgehung des UN-Rechts etablierte und die vom Völkerrecht geächteten Angriffskriege wieder salonfähig machte.

Mit dem Kosovo-Krieg wurde die UN-Nachkriegsordnung endgültig destruiert, indem das höchste Prinzip der UN-Charta, die kollektive Friedenssicherung, de facto auf die „Friedensschaffung“ durch die vom US-Hegemon dominierte unipolare Weltordnung überging.

Es war darum nur folgerichtig vom Vorsitzenden des Beratungsausschusses beim US-Verteidigungsministerium, Richard Perle, 2002 seine „tiefe Besorgnis“ darüber zu erklären, dass den Vereinten Nationen das Recht zugesprochen werde, über Krieg und Frieden zu entscheiden, wo doch diese Berechtigung mit größerer Legitimation der Nato als der Gemeinschaft demokratischer Staaten zustünde (International Harald Tribune, 28.11.2002, S. 4).12

Mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine ernten wir nun die Früchte dieses mehr als dreißig Jahre andauernden Wandels des Sicherheitsverständnisses von der „kollektiven Friedenssicherung“ zur „kollektiven Friedensschaffung“.

Und nichts deutet darauf hin, dass sich diese Entwicklung umkehren lässt. Ganz im Gegenteil: Mittlerweile träumen wir erneut von einer Vernichtung des geopolitischen Rivalen, den wir zum „absoluten Feind“ der Menschheit erklärt haben. Der beste Beweis dafür ist die Äußerung des brasilianischen Präsidenten, Luiz Inácio Lula da Silva, aus einem Interview mit Le Monde vom 3. Juni 2025: Der ehem. US-Präsident, Joe Biden, sei der Meinung gewesen, dass Russland zerstört werden müsse.

Lula da Silva bezeichnete dabei den Beginn militärischer Aktionen in der Ukraine als Russlands Fehler, fügte aber gleichzeitig hinzu, dass „auch die westlichen Länder eine gewisse Verantwortung tragen“.

„Joe Biden, mit dem ich lange gesprochen habe, glaubte, dass Russland zerstört werden müsse. Und Europa, das lange Zeit den Mittelweg in der Welt darstellte, hat sich nun Washington angeschlossen und gibt Milliarden für die Wiederaufrüstung aus. Das macht mir Sorgen. Wenn wir nur über Krieg reden, wird es nie Frieden geben“, sagte er.

Zwar bestritt Biden selbst im Februar 2023, dass die USA und die EU die Absicht hätten, Russland zu zerstören. „Ich sage dem russischen Volk noch einmal: Die USA und die Nationen Europas streben nicht danach, Russland zu kontrollieren oder zu zerstören. Die USA planen keinen Angriff auf Russland.“

Putin widersprach aber Biden im Herbst 2024, als er Washington und seine Verbündeten auf ihre eigene Aussage verwies, Russland eine strategische Niederlage zufügen zu wollen und das Land, wenn nicht zu zerstören, so doch „auf eine unbedeutende Rolle zu reduzieren“.

All das hätte man verhindern können, hätten die USA und die Nato-Allianz sich auf den Aufbau einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur nach dem Ende der Systemkonfrontation des „Kalten Krieges“ eingelassen, statt das Prinzip der „kollektiven Sicherheit“ monopolisieren zu wollen.

Anmerkungen

1. Zitiert nach Loth, W., Die Teilung der Welt. Geschichte des Kalten Krieges 1941-1955. München 1980,
125; Steininger, R., Die Sowjetunion aus der Sicht der USA (1944-1958), in: Hertle, H.-H. u. a. (Hg.),
Mauerbau und Mauerfall. Ursachen – Verlauf – Auswirkungen. Berln 2002, 33-54 (39).
2. Rühl, L., Kollektive Sicherheit und Allianzen, in: Kaiser, K./Schwarz, P. (Hrsg.), Weltpolitik im neuen
Jahrhundert. Baden-Baden 2000, 519-539 (521).
3. Rühl (wie Anm. 2), 521 f.
4. Matthias, L. L., Die Kehrseite der USA. 1964, 108.
5. Matthias (wie Anm. 4), 109.
6. Matthias (wie Anm. 4), 111.
7. RudolfP./Wilzewski, J., Weltmacht ohne Gegner. Amerikanische Außenpolitik zu Beginn des 21.
Jahrhunderts. Baden-Baden 2000.
8. Rühl (wie Anm. 2), 521.
9. Näheres dazu Silnizki, M., Von Friedenspolitik zur Kriegspolitik. Die Militarisierung der deutschen
Außenpolitik. 9. November 2024, www.ontopraxiologie.de.
10. Brock, L., Universalismus, politische Heterogenität und ungleiche Entwicklung: Internationale Kontexte der
Gewaltanwendung von Demokratien gegenüber Nichtdemokratien, in: Geis u. a. (Hrsg.), Schattenseiten des
Demokratischen Friedens. Frankfurt/New York 2007, 45-68 (46).
11. Brock (wie Anm. 10), 51.
12. Zitiert nach Müller, H., Die Arroganz der Demokratien. Der „Demokratische Frieden“ und sein bleibendes
Rätsel, in: Wissenschaft & Frieden 2 (2003).

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