Zur Diskussion
Übersicht
1. Europas Eskapismus und der sicherheitspolitische Diskurs
2. „Eine bewaffnete, aber blockneutrale Ukraine“?
3. Europas sicherheitspolitische Alternativlosigkeit und die neue Ukraine
4. Von Machtarroganz, gescheiterten Verhandlungen und Sicherheitsgarantien
5. Sieben Grundregeln einer friedlichen Koexistenz in Europa
Anmerkungen
„Wenn diese Abkommen zustande kommen, wird Russland – daran besteht kein Zweifel
– sie vollständig umsetzen. Wir werden die Sicherheitsgarantien respektieren, die …
sowohl für Russland als auch für die Ukraine entwickelt werden müssen. Und ich
wiederhole: Russland wird diese Abkommen mit Sicherheit umsetzen … Das hat
aber jedenfalls bisher noch niemand ernsthaft mit uns besprochen.“
(Putin, Wladiwostok, 5. September 2025)
1. Europas Eskapismus und der sicherheitspolitische Diskurs
Seit Monaten wird über die Sicherheitsgarantien für die Ukraine in den europäischen Hauptstädten ergebnislos diskutiert. Russland wird bei all den imaginären Sicherheitsüberlegungen nicht einmal gefragt, obschon ohne die russische Zustimmung keine wie auch immer gearteten Sicherheitsgarantien denkbar sind. Die Europäer führen, wie immer, Selbstgespräche unter Gleichgesinnten fern jeder geo- und sicherheitspolitischen Realität. Das nennt sich geopolitischer Eskapismus.
Gelegentlich werden sie auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und von der Realität wachgeküsst. „Washingtons Garantien sind der einzig gangbare Weg zum Frieden. Doch egal, wie stark Selenskyj sie auch beurteilen mag, die reale Macht liegt bei Russland“ (Washington’s guarantees are the only viable path to peace. But no matter how strong Zelenskyy believes they are, the real power lies with Russia), schreibt Ed Arnold im Untertitel seines am 22. Dezember 2025 in Politico veröffentlichten Beitrages „Ukraine’s security guarantees have been put in Putin’s hands“ (Die Sicherheitsgarantien für die Ukraine wurden in Putins Hände gelegt).
Mit seinem Realismus orientiert sich Arnold dabei an einem simplen, nicht desto weniger aber zutreffenden Grundsatz: „Der Feind“ habe ein Mitspracherecht (vgl.: „the enemy gets a vote“) – erst recht, wenn dieser „Feind“ aller Voraussicht nach als Sieger das Schlachtfeld verlässt.
„Unabhängig davon, wie stark Selenskyj die US-Sicherheitsgarantie einschätzt, könnte deren Haltbarkeitswert letztendlich immer noch von Putins Deutung abhängen“ (Ultimately, regardless of how strong Zelenskyy believes America’s security guarantee is, its durability may still be based on Putin’s interpretation), resümiert Arnold zum Schluss seiner Überlegungen.
Die allerwichtigste Frage haben Arnold und die Befürworter der Sicherheitsgarantien für die Ukraine freilich nicht gestellt, geschweige beantwortet: Welche Sicherheitsgarantien bekommt Russland nach dem Ende der Kriegshandlungen?
Ganz im Gegenteil: Wie die EU-Außenbeauftragte, Kaja Kallas, am 26. November 2025 nach einem Sondertreffen der EU-Außenminister verlauten ließ, braucht Russland als „Aggressor“ gar keine Sicherheitsgarantien. Als würde sich die Ukraine und nicht Russland auf dem Siegeszug befinden, sagte sie ziemlich anmaßend:
„Wenn wir verhindern wollen, dass dieser Krieg weitergeht, dann sollten wir die russische Armee und auch ihren Militärhaushalt einschränken. Wenn man fast 40 Prozent für das Militär ausgibt, wird man es wieder einsetzen wollen. Das ist eine Bedrohung für uns alle.“ Deswegen sollte der „Schwerpunkt darauf liegen, welche Art von Zugeständnissen und Einschränkungen wir von russischer Seite sehen, damit … sie nicht die Möglichkeit hat, erneut einzumarschieren“.
Kallas scheint offenbar nicht auf dem Laufenden zu sein. Die Staatsausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der „militärischen Sonderoperation“ (SVO) stehen, beliefen sich 2025 auf 5,1 % des BIP, erklärte der russische Verteidigungsminister, Andrei Belousov, am 17. Dezember 2025.
Wie dem auch sei, Kallas ignoriert stellvertretend für das EU-Establishment konsequent Russlands Sicherheitsbedürfnisse, die Putin bereits Mitte Dezember 2021 formulierte und die den Kriegsgrund erst ausmachten.
Wie Kallas und Co. mit einer solchen Ignoranz den Ukrainekonflikt auf friedlichem Wege beilegen möchten, bleibt ihr Geheimnis. Zur Erinnerung: Mit Verweis auf die Nato-Russland-Grundakte vom 27. Mai 1997 hat Moskau am 17. Dezember 2021drei sicherheitspolitische Grundforderungen gestellt:
– den Stopp einer weiteren Nato-Osterweiterungspolitik bzw. eine Verpflichtung, keine ehem. Sowjetstaaten mehr aufzunehmen und auf militärische Aktivitäten des Bündnisses auf deren Territorium zu verzichten, darunter schwere Bomberflüge und die Präsenz von Kriegsschiffen in der Nähe russischer Hoheitsgewässer, sowie die bilaterale militärische Zusammenarbeit aufzugeben;
– einen Verzicht auf die Stationierung der Angriffswaffen, die das russische Territorium treffen könnten und
– einen Rückzug der Nato-Infrastruktur auf die Grenzen von 1997 vor dem Beginn der Nato-Osterweiterung.
Die russische Führung berief sich bei ihren Forderungen ausdrücklich auf die „ungeteilte Sicherheit“ als Grundpfeiler der gesamteuropäischen Sicherheitsordnung, wie es in der Nato-Russland-Grundakte formuliert wurde:
„Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Sicherheit aller Staaten in der euro-atlantischen Gemeinschaft unteilbar ist, werden die Nato und Russland zusammenarbeiten, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass in Europa gemeinsame und umfassende Sicherheit auf der Grundlage des Bekenntnisses zu gemeinsamen Werten, Verpflichtungen und Verhaltensnormen im Interesse aller Staaten geschaffen wird.“
Die Biden-Administration und die Nato-Allianz waren zwar zum Dialog mit Russland bereit, aber nicht über das Recht, eine Nato-Osterweiterung zu blockieren. Die Ablehnung war schließlich einer der Gründe für die russische Intervention in der Ukraine. Der mittlerweile vier Jahre lang andauernde Krieg in der Ukraine zeigt, wie fatal diese Ablehnung war.
Vor diesem Hintergrund sah ein angesehener Fellow des Council on Foreign Relations und ausgewiesener US-amerikanischer Russlandkenner, Thomas E. Graham, bereits vor gut einem Jahr „den einzigen Weg zu einer dauerhaften Lösung“ des Ukrainekrieges in einer „umfassenden Einigung über ein System der künftigen europäischen Sicherheit.“
Das setzte seiner Meinung nach „direkte Verhandlungen zwischen den USA und Russland voraus. Nur diese beiden Länder können die Sicherheitsvereinbarungen in Europa ändern. Ohne ihre Zustimmung werden keine Vereinbarungen Bestand haben“ (vgl.: critical negotiations will have to take place between the United States and Russia. Only those two countries can unilaterally alter security arrangements in Europe. No arrangements will hold absent their consent)1.
Erst mit der Trump-Administration versucht man nun durch „direkte Verhandlungen zwischen den USA und Russland“ Sicherheitsvereinbarungen in Europa zu treffen. Im Gegensatz zu den Eurokraten à la Kallas ist Trumps Amerika mit seinem Verständnis für die russischen Sicherheitsbelange viel weiter.
Die EU-Europäer weigern sich hingegen nach wie vor beharrlich direkte Gespräche mit dem Kreml zu führen. Sie wollen immer noch nicht wahrhaben, dass sie mit ihrer auf Selbstisolation beruhenden Russlandpolitik in erster Linie sich selbst, Europa und der Ukraine schaden. Als Reaktion darauf verspürt auch die russische Führung kein Interesse daran, mit Kallas, von der Leyen und Co. Gespräche zu führen und lehnt ihrerseits die EU-Teilnahme an den Friedensverhandlungen kategorisch ab.
Trump und seiner Mannschaft ist demgegenüber längst klar geworden, dass die Beendigung des Krieges nur möglich sein wird, wenn Kiew und Brüssel die Sicherheitsforderungen des Kremls akzeptiere, andernfalls geht der Krieg unvermindert weiter.
Was die Trump-Administration freilich immer noch nicht verstanden hat, ist, dass die sog. „Sicherheitsgarantien“ für die Ukraine, wenn überhaupt, allein Russland gewähren kann. Das kann wiederum nur dann geschehen, wenn der Kreml seinerseits Russlands Sicherheit als gewährleistet ansieht und die Ukraine nicht mehr als Anti-Russland-Projekt des „Westens“ existiert.
2. „Eine bewaffnete, aber blockneutrale Ukraine“?
Die Sicherheitsgarantien für die Ukraine ist, wie gesagt, zum Topthema bei den Verhandlungen zur Beilegung des Ukrainekonflikts geworden. Kiew beharrt darauf, dass die EU-Europäer und US-Amerikaner solche Garantien als Voraussetzung für einen Waffenstillstand geben, und fordert dabei die Stationierung ihrer Truppen auf ukrainischem Boden.
In einer zum Abschluss der Ukraine-Gespräche in Berlin am 15. Dezember 2025 verabschiedeten gemeinsamen Erklärung heißt es: Eine von Europa geführte und den USA unterstützte Truppe würde die ukrainischen Streitkräfte unterstützen und die Sicherheit des Luftraums und der Meere gewährleisten. Dies solle „auch durch Operationen innerhalb der Ukraine“ geschehen.
Dieser Beschluss deutet darauf hin, dass die von Moskau bereits am 17. Dezember 2021 gestellten und im Vertragsentwurf niedergeschriebenen Forderungen nach Sicherheitsgarantien für Russland komplett ignoriert werden.
Ohne Russlands Zustimmung ist die in Rede stehende Berliner Erklärung vom 15. Dezember 2025 das Papier nicht wert, auf dem diese geschrieben wurde. Und sollten die europäischen Nato-Staaten den Worten Taten folgen lassen, käme das einer Kriegserklärung der Nato-Allianz an Russland gleich.
Allein der Gedanke darüber, dass das militärisch verzwergte Europa einen Krieg gegen ein ihm militärisch weit überlegenes Russland führen würde, zeigt, wie aberwitzig und eskapistisch die ganze Diskussion über die sicherheitspolitische Gestaltung der Nachkriegsordnung in Europa geführt wird.
Die von den Kriegsfalken diesseits und jenseits des Atlantiks maßgeblich geprägte Diskussion zeigt aber auch, wie sie nicht geführt werden kann und darf, da sie letztendlich im Sande verlaufen wird. Vergleicht man nämlich die beiden Forderungen nach Sicherheitsgarantien für die Ukraine vom 15. Dezember 2025 und für Russland vom 17. Dezember 2021, so schließen diese sich vollständig aus.
Die hochtrabenden und kaltschnäuzigen Ankündigen der EU-Europäer werden das bleiben, was sie sind: „leere Worte und poetische Metaphern“.
Was wäre aber dann eine Lösung? Mit dieser Frage setzte sich zuletzt die US-Politikwissenschaftlerin, Jennifer Kavanagh (geb. 1981), eingehend auseinander. In ihrem am 22. Dezember 2025 veröffentlichten Artikel „Ukraine’s own pragmatism demands >armed un-alignment<“ in der Responsible Statecraft lehnte sie die von der von der Trump-Administration propagierte Friedensregelung nach der Formel: „Land gegen Sicherheitsgarantien“ (land for security guarantees) ab und empfahl ihrerseits einen ganz anderen Ansatz:
„Es gibt einen besseren Weg für die Ukraine – einen Weg, der das Land langfristig sicherer macht und das Vertrauen in diese Sicherheit stärkt, ohne russische rote Linien zu überschreiten oder weitreichende US-Verpflichtungen erforderlich zu machen: armed un-alignment“ (There is a better path for Ukraine, one that will leave the country more secure and more confident in that security over the long run, without crossing Russian redlines or requiring expansive commitments from the United States: armed un-alignment).
Was Kavanagh unter „armed un-alignment“ versteht, erklärt sie an einer anderen Stelle: „armed un-alignment“ ist dasjenige, was manche eine „bewaffnete Neutralität “ (armed neutrality) nennen. Es geht mit anderen Worten um eine bewaffnete, aber blockneutrale Ukraine. „Kritiker dieses Ansatzes lehnen das Modell“, gibt sie freimutig zu, „als eine >Kastration< des ukrainischen Militärs ab, die das Land isoliert und allein zurücklässt“ (Critics of this approach dismiss the model as a “neutering” of Ukraine’s military that leaves the country isolated and alone).
Dagegen wehrt sie sich mit folgenden Argumenten: Bei ihrem Aufenthalt in Kiew Anfang Dezember 2025 hat sie nach eigenen Angaben erfahren, dass die ukrainische Bevölkerung dem Westen misstraut. Indem der Westen die Stationierung der EU-Streitkräfte in der Ukraine vorsehe und die Ukraine faktisch in ein Militärbündnis mit den USA einzubinden verspreche, macht er sich in den Augen der ukrainischen Bevölkerung unglaubwürdig, und zwar nicht etwa, weil er zu wenig, sondern weil es zu viel verspricht.
Washington sollte Kiew vielmehr dabei unterstützen, sich auf eine Zukunft vorzubereiten, in der die Ukraine weitgehend autark sein, potenzielle Aggressionen ohne direkte westliche Hilfe abschrecken und sich verteidigen könne, schlussfolgert Kavanagh.
Als „ein blockfreier Staat“ (a non-aligned state) stünde die Ukraine ihrer Meinung nach außerhalb formeller Militärbündnisse und könnte keine ausländischen Soldaten stationieren. Sie wäre aber in der Lage, die Verteidigungspartnerschaften im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen mit den EU-Ländern einzugehen und könnte als EU-Mitglied ihre Rüstungsindustrie mit anderen Mitgliedstaaten integrieren.
Zudem könnte sie verschiedene Waffentypen von Ländern wie den USA, Deutschland oder Südkorea erwerben. Als „eine bewaffnete, blockfreie Ukraine“ (armed non-aligned Ukraine) wäre sie „mit einer Friedensarmee von ca. 250.000 Mann“ und einer etwas größeren Reservearmee durchaus in der Lage, sich selbst zu verteidigen.
Kavanaghs Vorschläge kommen zwar den russischen Sicherheitsvorstellungen nahe. Sie bleiben aber zum einen Stückwerk, da sie das Kernproblem des Konflikts nicht erfassen, und sind zum anderen undurchführbar, zu wenig beachten sie die Intentionen der anderen geopolitischen Akteure und zu sehr verkennen sie die heterogenen geostrategischen Ziele der EU-Europäer und der Trump-Administration.
Zudem übersieht Kavanagh den Umstand, dass die Ukraine keine „potenziellen Aggressionen“ zu befürchten braucht, sobald sie zur Verfassung von 1996 zurückkehrt, in der die Blockneutralität des ukrainischen Staates verfassungsrechtlich verankert und Freundschaft mit Russland beschworen wurde.
3. Europas sicherheitspolitische Alternativlosigkeit und die neue Ukraine
Das Kernproblem der stattfindenden Verhandlungen zur Beilegung des Ukrainekonflikts sind weder Territorien noch Sicherheitsgarantien für wen auch immer, noch die Bündnisfrage oder die Größe der ukrainischen Streitkräfte nach dem Ende der Kriegshandlungen.
Das Kernproblem ist und bleibt die fundamental unterschiedlichen Vorstellungen von einer gesamteuropäischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur zwischen Washington, Moskau und Brüssel, wobei Trumps Amerika sich mittlerweile den russischen Sicherheitsvorstellungen nähert und zunehmend auf Distanz zu seinen europäischen Bündnispartnern geht.
Europas Sicherheitsdenken bleibt dessen ungeachtet nach wie vor im Sicherheitsparadigma des „Kalten Krieges“ stecken und kann sich immer noch nicht von der systemideologischen Blockkonfrontation des Ost-West-Konflikts frei machen, obschon seit dem Fall der Berliner Mauer sechsunddreißig Jahre vergangen sind und weder ein „Westen“ noch ein „Osten“ mehr existiert.
Die von Egon Bahr bereits 1994 formulierte Sicherheitsalternative: „Verteidigung vor Russland oder Sicherheit mit Russland“2 bleibt für die EU-Europäer bis heute Terra incognita. In den Denkkategorien der Blockkonfrontation des „Kalten Krieges“ gefangen, sehen sie in Russland bis heute – wenn nicht einen „absoluten Feind“ (Carl Schmitt), so doch einen potentiellen Gegner und können sich sicherheitspolitisch allein und ausschließlich „Verteidigung vor Russland“ statt „Sicherheit mit Russland“ vorstellen.
Diesem sicherheitspolitischen Credo liegt ein Denkmuster zugrunde, das da lautet: Der Russe sei von Natur aus „aggressiv“ und könne darum ex definitionem niemals seine Aggressivität und Brutalität stillen und aggressiv ist, was immer er tut3. Vor dem Hintergrund dieser obsessiven Wahnvorstellungen muss man auch die EU-Verhandlungsstrategie sehen, die sich mit der Formel: „Verteidigung vor Russland“ an der Fortsetzung der Blockkonfrontation des „Kalten Krieges“ orientiert.
Auf die Weiterführung des Ukrainekonflikts fixiert, verfolgt die EU-Führungsspitze ein dreifaches geostrategisches Ziel: Sie will die Ukraine erstens als ein Anti-Russland-Projekt aufrechterhalten, zweitens als Bollwerk gegen Russland dauerhaft in Stellung bringen und drittens als Cordon sanitaire zwischen Russland und der EU etablieren.
Dass diese dreifache strategische Zielsetzung jedwedem Kompromiss im Wege steht, versteht sich von selbst. Hinzu kommt eine Dimension des Konflikts, die im „Westen“ bis heute unverstanden geblieben ist.
Seit dem Staatsstreich 2014, der von den EU-Massenmedien als „demokratische Maidan-Revolution“ hochstilisiert wurde, ist der Aufbau der Ukraine als ein Anti-Russland-Projekt voll im Gange. Der Staatsstreich hat 2014 jene ukrainischen Nationalisten an die Macht gebracht, deren Vorfahren im Zweiten Weltkrieg auf der Seite Nazideutschlands gegen die sowjetische Ukraine gekämpft haben.4
Knapp siebzig Jahre nach der Kriegsniederlage kamen sie nun endlich triumphierend in der Ukraine an die Macht und wollen sich diese Macht nie mehr nehmen lassen. Aus der in den Jahren 1992-2013 bestehenden Ukraine als „Nicht-Russland“ („Украина — не Россия“ – Buchtitel des zweiten Präsidenten der Ukraine, Leonid Kutschma, 2003) wurde seit 2014 die Ukraine als Anti-Russland, die heute verbittert und verbissen gegen die russische Invasion kämpft und hierbei von der Nato-Allianz massiv unterstützt wird.
Zwischen dieser neuen Ukraine und Russland gibt es keine Kompromissmöglichkeit. Hier geht es allein um Leben oder Tod, um Sieg oder Niederlage. Dazwischen gibt es nichts! Nihil medium! Dieser Konflikt, in dem Sicherheitspolitik mit Kulturkampf, Geopolitik mit Ideologie vermengt wird, kann allein mit territorialen Zugeständnissen oder Sicherheitsgarantien für wen auch immer nicht befriedet und schon gar nicht gelöst werden.
Nicht von ungefähr heißt Russlands Kriegsziel neben der „Entmilitarisierung“ eine „Entnazifizierung“ der Ukraine, wobei sich der Ausdruck „Entnazifizierung“ hier auf die seit 2014 an die Macht gelangten ukrainischen Nationalisten bezieht, deren Helden Bandera und Schuchewytsch sind5.
Dieser geo-, sicherheitspolitisch und ideologisch gleichermaßen bestehende Konflikt ist umso dramatischer, tragischer und gefährlicher, je mehr er Geopolitik mit Ideologie bzw. Sicherheitspolitik mit Kulturkampf verschränkt und je weniger man im „Westen“ die ganze Komplexität dieses Konflikts begreift.
Und wenn dazu noch die überlieferten Denkmuster der systemideologischen Blockkonfrontation des „Kalten Krieges“ hinzukommen, dann wird jeder Versuch einer friedlichen Beilegung des Konflikts ein Ding der Unmöglichkeit.
Erst vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum das EU-Establishment zu keinen territorialen Konzessionen und zu keinen Kompromissen bereit ist, was aus der russischen und mittlerweile auch aus der US-amerikanischen Sicht völlig indiskutabel ist.
Das Kalkül der EU-Europäer ist nämlich nicht so sehr geo- und sicherheitspolitischer als vielmehr ideologischer Natur. Darum erscheinen für sie auch die Kosten des Krieges (noch) preisgünstiger und preiswerter als die Kosten des Friedens, zumal auf den ukrainischen Schlachtfeldern Ukrainer und nicht die EU-Europäer kämpfen und sterben (müssen).
Europa macht freilich die Rechnung ohne den russischen Wirt. Denn die Russen können militärisch alle Ziele erreichen, die sie im Wege der Friedensverhandlungen nicht bekommen konnten. Und sollte Russland mit der Besetzung der Hafenstadt Odessa die Ukraine vom Schwarzen Meer isolieren bzw. abschneiden, dann bleibt aus der Ukraine ein ökonomisch nicht lebensfähiger Rumpf-Staat übrig.
Die geopolitischen Folgen und geoökonomischen Kosten werden für die EU dann derart dramatisch und massiv sein, dass sie daran zerbrechen könnte.
4. Von Machtarroganz, gescheiterten Verhandlungen und Sicherheitsgarantien
Wie geht es nun weiter? Da die Diskussionen über die sog. „Sicherheitsgarantien“ nicht aufhören, stellt sich die Frage, von welchen Garantien hier überhaupt die Rede sein kann. Kiew besteht darauf, dass die Nato-Länder Sicherheitsgarantien als Voraussetzung für einen Waffenstillstand geben. Moskau hat seinerseits ebenfalls den Wunsch nach Garantien für seine eigene Sicherheit geäußert und Zusagen der USA und deren Nato-Verbündeten verlangt, eine weitere Nato-Expansion zu unterlassen.
Mitte Dezember 2021 legte Moskau Washington, wie bereits oben erwähnt, den Entwurf eines entsprechenden Dokuments – einen Vertrag zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika über Sicherheitsgarantien – vor. Das Begleitdokument enthielt auch einen Entwurf für ein Abkommen über Sicherheitsmaßnahmen für die Russische Föderation und die Nato-Mitgliedstaaten.
Das Thema Sicherheitsgarantien ist an und für sich weder neu noch ungewöhnlich. Nach dem Ende des „Kalten Krieges“ geriet es freilich in Vergessenheit, da die Blockkonfrontation und Spannungen zwischen den Supermächten vorübergehend entfallen und irrelevant geworden sind. Das Thema tauchte jetzt aber wieder angesichts des Versuchs einer friedlichen Beilegung des Ukrainekonflikts auf.
Historisch gesehen, erwiesen sich solche Sicherheitsgarantien meistens als wertlos und nichts spricht dafür, dass es in Zukunft anderes sein wird. Im Übrigen betrifft das auch den berühmt-berüchtigten Art. 5 des Nato-Vertrages, der Sicherheit suggeriert, aber nichts Konkretes garantiert, und bestenfalls wie eine Vogelscheuche wirkt. Die Vogelscheuche schreckt bekanntlich Vögel ab, die sich im Normalfall von Menschen fernhalten, und erweckt Illusion der Anwesenheit des Menschen, wodurch Gefahr vorgegaukelt wird, um Vögel abzuschrecken.
Als solches „Vogelscheuche“-Dokument kann z. B. die britisch-französische Garantieerklärung vom 31. März 1939 gelten, die die Unabhängigkeit Polens zum Gegenstand hatte. Es versicherte Beistand in jeder denkbaren, auch militärischen Form, sollte Polens Staatssouveränität bedroht werden.
Diese britisch-französische Garantieerklärung, die abschrecken sollte, erwies sich letztlich als untauglich, Polen von einer Aggression zu schützen. Nur fünf Monate später brach der Zweite Weltkrieg aus und die „Garantie“ war das Papiere nicht wert, auf dem diese geschrieben wurde.
Das Ausbleiben militärischer Unterstützung wird in Polen bis heute als „Verrat des Westens“ bezeichnet. Das Vorgaukeln der Abschreckung in Form einer wie auch immer gearteten Sicherheitsgarantie ist mittlerweile anachronistisch geworden.
Heute ist weder Abschreckung noch Abgrenzung oder Blockbildung gegen wen auch immer gefragt, sondern eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur, die Russland nicht ausschließt, sondern einschließt. Alles andere wird ein sicherheitspolitischer Torso bleiben und auf Dauer keinen Frieden in Europa garantieren.
Der Begriff Sicherheitsgarantie ist an und für sich eine Illusion. Die internationalen Beziehungen machen es schwierig, auf Dauer irgendetwas zu garantieren. Die Blockkonfrontation des „Kalten Kriegs“, die ungewöhnlich lange fünfundvierzig Jahre andauerte, war gewissermaßen eine historische Anomalie. Der Ostblock ist zerfallen und der Westblock hat zwar überlebt, vollzog aber einen dramatischen Transformationsprozess von einem defensiven Verteidigungsbündnis des „Kalten Krieges“ zu einem offensiven Expansionsbündnis in Zeiten der Unipolarität.
Mit dem Ende der Unipolarität sieht es nun aber so aus, als sei die Expansionspolitik des Bündnisses am Ende der Fahnenstange angekommen. Und in Anbetracht der geo-, macht- und militärpolitischen Entwicklungen der Gegenwart ist eine weitere Existenz des Bündnisses alles anderes als ausgemacht.
Es führt darum kein Weg daran vorbei, eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur zu entwickeln, sollte Europa mit Russland friedlich koexistieren können, andernfalls wird es nicht nur vom Rest der Welt abgehängt, sondern ist langfristig auch in seiner Existenz bedroht.
Wie konkret soll aber diese gesamteuropäische Sicherheitsordnung aussehen? Allein mit den propagierten „Sicherheitsgarantien für die Ukraine“ ist es nicht getan, solange Russlands Sicherheitsinteressen ignoriert und nicht in das Gesamtkonzept einer europäischen Sicherheits- und Friedensordnung einbezogen werden.
Und da kommt man nicht daran vorbei, den von Russland am 17. Dezember 2021 angebotenen „Vertrag zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika über Sicherheitsgarantien“ ernst zu nehmen, statt erneut zu ignorieren und außer Acht zu lassen. Der seit vier Jahren tobende Krieg in der Ukraine zeigt, wie ernst es Russland mit seinen Sicherheitsforderungen ist.
Wäre die Nato-Allianz 2021 auf Russlands Forderungen eingegangen, wäre es nie zum Krieg gekommen und hunderttausende Menschenleben gerettet. Kein geringerer als der damalige Nato-Generalsekretär, Jens Stoltenberg (2014-2024), räumte am 22. Oktober 2023 vor einem EU-Ausschuss ein: Die Nato nicht zu erweitern, war Putins Bedingung, nicht in die Ukraine einzumarschieren.
Wörtlich sagte er schadenfroh und selbstverräterisch:
„Präsident Putin erklärte im Herbst 2021, die Nato solle versprechen, sich nicht mehr zu erweitern. Er schickte dazu einen Vertragsentwurf. Es war seine Bedingung, um in die Ukraine nicht einzumarschieren. Natürlich haben wir das nicht unterschrieben.
Er wollte, dass wir unsere militärische Infrastruktur in allen Bündnisstaaten entfernen, die der NATO seit 1997 beigetreten sind. Die Hälfte der NATO, also ganz Mittel- und Osteuropa, sollten militärisch eine Art B-Mitgliedschaft zweiter Klasse erhalten. Das haben wir abgelehnt. Also zog er in den Krieg, um die NATO an seinen Grenzen zu verhindern. Doch er hat genau das Gegenteil erreicht“ (The background was that President Putin declared in the autumn of 2021, and actually sent a draft treaty that they wanted NATO to sign, to promise no more NATO enlargement. That was what he sent us. And was a pre-condition to not invade Ukraine. Of course, we didn’t sign that.
The opposite happened. He wanted us to sign that promise, never to enlarge NATO. He wanted us to remove our military infrastructure in all Allies that have joined NATO since 1997, meaning half of NATO, all the Central and Eastern Europe, we should remove NATO from that part of our Alliance, introducing some kind of B, or second-class membership. We rejected that.
So, he went to war to prevent NATO, more NATO, close to his borders. He has got the exact opposite).
Dieses von Stoltenberg so hochtrabend vorgetragene Husarenstück bestätigt sowohl den von Russland offiziell angegebenen Grund für die Kriegshandlungen, die angeblich „unprovoziert“ waren, als auch die deplatzierte Machtarroganz, die die Verkennung der geostrategischen Bedeutung der Ukraine für Russland bloßstellt.
Am 17. Dezember 2022 – genau ein Jahr nach der Veröffentlichung des Vertragsentwurfs – berichtete eine TASS-Quelle aus der russischen Führung, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen „eine konzeptionelle Rückkehr zu Russlands Initiativen für die Sicherheitsgarantien nicht zu erwarten ist“ (концептуального возврата к инициативам России по гарантиям безопасности ожидать не приходится).
Die Diskussion über die Moskauer Vorschläge endete kurz vor der russischen Invasion „mit einem schwachen und unverbindlichen US-Vorschlag nach dem Motto: Mal sehen, welche Beschränkungen für die Angriffswaffen eingeführt werden können.“ Dahinter steckte ein und dasselbe Verhaltensmuster, das die Nato-Allianz stets seit dreißig Jahren praktiziert hat: Man ignorierte en passant die russischen Sicherheitsinteressen und die Nato verbat sich im Falle der Ukraine jede Einschränkung ihrer und Kiews Handlungsfreiheit. Diese Machtarroganz verunmöglichte von vornherein jede weitere Diskussion.
Mit ihrer Hinhaltetaktik spielten die Biden-Administration und die Nato erneut auf Zeit im Glauben, auch diesmal damit durchkommen zu können, und es würde alles letztendlich im Sand verlaufen. Nach dem Motto: Angriff sei die beste Verteidigung warfen die USA und die Nato ihrerseits Russland vor, „die Grundprinzipien der globalen und euroatlantischen Sicherheitsarchitektur in Frage zu stellen“, und forderten den Abzug der russischen Truppen aus der Krim, Transnistrien, Südossetien und Abchasien. Zugleich wurde die „Open Door“-Politik der Nato bekräftigt.
Moskaus Forderung, den Nato-Vormarsch nach Osten zu stoppen und „jegliche militärische Aktivität auf dem Territorium der Ukraine sowie anderen Staaten Osteuropas, Transkaukasiens und Zentralasiens“ einzustellen, wurde, wie immer, arrogant und kompromisslos zurückgewiesen.
Genau eine Woche vor der Invasion wurde am 17. Februar 2022 dem US-Botschafter John Sullivan im russischen Außenministerium klar gemacht, dass Washington alles ignorierte, was für Russlands Sicherheitsinteressen von entscheidender Bedeutung war. Der Krieg war nach dieser Klarstellung, wie wir heute wissen, nicht mehr aufzuhalten!
5. Sieben Grundregeln einer friedlichen Koexistenz in Europa
Liest man den vom russischen Außenministerium am 17.12.21 veröffentlichten Vertragsentwurf mit der Überschrift „Договор между Российской Федерацией и Соединенными Штатами Америки о гарантиях безопасности“ (Vertrag zwischen der Russländischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Sicherheitsgarantien), so wird deutlich, worum es der russischen Seite im Wesentlichen ging.
Es ging nicht nur und nicht allein um einen seit dreißig Jahren immer und immer wieder geforderten Stopp der Nato-Osterweiterungspolitik, sondern auch und vor allem um die bereits seit 2014 allmählich und unaufhaltsam stattfindende Nato-Expansion in der Ukraine. Das war die eigentliche „rote Linie“, die die USA und ihre Nato-Bündnisgenossen nicht überschreiten dürften.
Dass diese „rote Linie“ überschritten wurde, war der russischen Führung vollkommen klar, da die USA längst begonnen haben, die Nato-Infrastruktur in der Ukraine de facto und klammheimlich aufzubauen. Darauf deuten Artikel 3 und 4 des von Russland veröffentlichten Vertragsentwurfs:
Artikel 3
„Die Vertragsparteien nutzen das Hoheitsgebiet anderer Staaten nicht zur Vorbereitung oder Durchführung eines bewaffneten Angriffs gegen die andere Vertragspartei oder für andere Handlungen, die die grundlegenden Sicherheitsinteressen der anderen Vertragspartei beeinträchtigen.“
Artikel 4
„Die USA verpflichten sich, eine weitere Ausdehnung der Nato-Allianz nach Osten auszuschließen und die Aufnahme von Staaten in das Bündnis zu verweigern, die zuvor Mitglieder der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken waren.
Die Vereinigten Staaten von Amerika werden weder Militärstützpunkte auf dem Territorium von Staaten errichten, die früher Mitglieder der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und nicht Mitglieder der Nato-Allianz waren, noch deren Infrastruktur für die Durchführung militärischer Aktivitäten nutzen oder die bilateralen Streitkräfte in Zusammenarbeit mit ihnen entwickeln.“
Die bereits de facto stattfindende klammheimliche Expansion der Nato-Infrastruktur hat die russische Führung am meisten beunruhigt und seit Jahren Sorge bereitet. Und wenn Stoltenberg davon sprach, dass Russland angeblich genau das Gegenteil erreicht hat, weil die Nato mit Finnland und Schweden noch näher an die russischen Grenzen heranrückt war, dann hat er entweder nichts verstanden oder die europäische Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt.
Dass Stoltenberg die Ukraine auf eine Stufe mit Finnland und Schweden stellte und damit sie als ein x-beliebiges Land betrachtete, zeigte, wie wenig er offenbar die Bedeutung der Ukraine für Russland verstanden hat und wie sehr er und die gesamte transatlantische Macht- und Funktionselite die gesamteuropäische Friedens- und Sicherheitsordnung mit ihrer „open door policy“ in eine Sackgasse manövriert haben.
Diese „Open Door-Politik“ der Nato stand im schroffen Gegensatz zu den vitalen Sicherheitsinteressen Russlands, welche alle roten Linien des russischen geo- und sicherheitspolitischen Selbstverständnisses sprengte. Hier prallten zwei sich selbst aufhebende geopolitische Doktrinen auf- und gegeneinander.
Die Nato-Politik der „offenen Tür“ ist bei näherem Hinsehen nichts anderes als dasjenige, was Doug Bandow (Senior Fellow der Denkfabrik Cato Institute) „eine umgekehrte Monroe-Doktrin“ (a reverse Monroe Doctrine) nannte. Diese „umgekehrte Monroe-Doktrin“ zielte darauf, die US-Vorherrschaft bis an die russische Grenze (vgl. „domination, the desire to impose a reverse Monroe Doctrine up to Russia’s border“)6 und – möchte man hinzufügen – auch darüber hinaus auszudehnen.
Postulierte die vom US-Präsident James Monroe (1817-1825) 1823 verkündete Doktrin drei unverrückbaren Prinzipien der US-Außenpolitik: „Unabhängigkeit aller amerikanischen Staaten; Nichtkolonisation in diesem Raum; Nichtintervention außeramerikanischer Mächte in diesem Raum“,7
so verfolgte die Nato mit ihrer „Open Door-Politik“ in der Tat „eine umgekehrte Monroe-Doktrin“.
Russland beharrt demgegenüber auf eine russische „Monroe-Doktrin“, indem es sich vehement gegen die Kolonisation des ostslawischen Raumes wehrt und für das – um Carl Schmitts Terminologie zu benutzen – „Interventionsverbot raumfremder Mächte“ in diesem Raum ausspricht.
Da die Ukraine ein Teil des ostslawischen Raumes, in dem Russen, Ukrainer, Weißrussen und die anderen zahlreichen Völker jahrhundertelang friedlich miteinander lebten, sei, verbietet sich Russland von selbst jede Einmischung der „raumfremden Mächte“ in die innerslawischen Angelegenheiten.
Es ist darum aus russischer Sicht nur folgerichtig, auf die Erfüllung der Forderungen zu beharren, die im Vertragsentwurf vom 17. Dezember 2021 formuliert und von Stoltenberg im Namen der Nato-Allianz zurückgewiesen wurde.
Die in den Artikeln 1 bis 8 formulierten Forderungen des Vertragsentwurfs bleiben für Russland bis heute die unabdingbaren Voraussetzungen zu einer friedlichen Beilegung des Ukrainekonflikts. Sie können zugleich auch als Grundregeln bzw. Prinzipien jenseits von der „Open Door-Politik“ bzw. der „umgekehrten Monroe-Doktrin“ gelten, worauf eine gesamteuropäische Friedens- und Sicherheitsordnung aufgebaut werden könnte und sollte:
- Das Prinzip der unteilbaren Sicherheit, wonach keine Handlungen vorgenommen werden, „die die grundlegenden Sicherheitsinteressen der anderen Vertragspartei untergraben würden“ (Art. 1).
- Das Angriffsverbot: Es besagt, dass die Vertragsparteien das Hoheitsgebiet anderer Staaten nicht nutzen dürfen, „um einen bewaffneten Angriff gegen die andere Vertragspartei vorzubereiten oder durchzuführen oder solche Handlungen vorzunehmen, die die grundlegenden Sicherheitsinteressen der anderen Vertragspartei beeinträchtigen“ (Art. 3).
- Das Prinzip des Status quo bzw. Expansionsverbot: Es verpflichtet eine weitere Ausdehnung der Nato-Allianz nach Osten bzw. auf die „Staaten, die zuvor Teil der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken waren“, auszuschließen und verbietet, „Militärbasen auf dem Gebiet von Staaten (zu) errichten, die früher Teil der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken waren und nicht Mitglieder der Nato sind, deren Infrastruktur nicht für militärische Aktivitäten (zu) nutzen und keine bilaterale militärische Zusammenarbeit mit ihnen aufzubauen“ (Art. 4).
- Das Einsatzverbot: Es verpflichtet die Vertragsparteien, den Einsatz ihrer Streitkräfte und Waffen in Gebieten zu unterlassen, „in denen ein solcher Einsatz von der anderen Vertragspartei als Bedrohung ihrer nationalen Sicherheit wahrgenommen würde; ausgenommen hiervon ist ein solcher Einsatz innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsparteien“ (Art. 5).
- Das Unterlassungsprinzip: „Die Vertragsparteien unterlassen Flüge von schweren Bombern, die für nukleare oder nichtnukleare Waffen ausgerüstet sind, sowie die Anwesenheit von Überwasserkampfschiffen aller Klassen, auch im Rahmen von Bündnissen, Koalitionen und Organisationen, in Gebieten außerhalb des nationalen Luftraums bzw. außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer, von denen aus sie Ziele auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei angreifen könnten“ (Art. 5).
- Das Stationierungsverbot: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen nicht außerhalb ihres nationalen Hoheitsgebiets sowie nicht in solchen Gebieten ihres nationalen Hoheitsgebiets zu stationieren, von denen aus solche Waffen in der Lage sind, Ziele auf dem nationalen Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu treffen“ (Art. 6).
- Das Kernwaffenverbot: „Die Vertragsparteien schließen die Stationierung von Kernwaffen außerhalb ihres Staatsgebiets aus und verlegen alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags bereits außerhalb ihres Staatsgebiets stationierten Kernwaffen zurück in ihr Staatsgebiet. Die Vertragsparteien beseitigen sämtliche bestehende Infrastruktur für die Stationierung von Kernwaffen außerhalb ihres Staatsgebiets“ (Art. 7).
Ohne die Beachtung dieser Grundprinzipien bleibt die Errichtung einer gesamteuropäischen Friedens- und Sicherheitsordnung nur ein Stückwerk, das auf Dauer weder Frieden noch Sicherheit garantiert.
Anmerkungen
1. Thomas E. Graham, No Ukraine Settlement Unless Washington Talks to Moscow. The National Interest,
9. Dezember 2024; zitiert nach Silnizki, M., George F. Kennan und der Ukrainekonflikt. Die US-Außenpolitik
zwischen Containment und Expansion. 22. Dezember 2024<ahref=“http://www.ontopraxiologie.de“>www.ontopraxiologie.de.
2. Vgl. Silnizki, M., „Verteidigung vor Russland“ statt „Sicherheit mit Russland“? Im Zangengriff zwischen
„Sendungsideologie“ und Machtpolitik. 14. April 2024, www.ontopraxiologie.de.
3. Näheres dazu Silnizki, M., „Der aggressive Russe“. Die ewige Wiederkehr des Gleichen. 27. September 2025,
www.ontopraxiologie.de.
4. Näheres dazu Silnizki, M., Maidan – Massaker – Krieg. Gefangen zwischen Nationalismus und Invasion.
8. September 2025, www.ontopraxiologie.de; des., Das andere Gesicht der Ukraine-Krise. Im Spannungsfeld
zwischen Geschichte und Gegenwart. 18. Mai 2025, www.ontopraxiologie.de.
5. Vgl. Silnizki, M., Der ukrainische Nationalismus: gestern und heute, in: Silnizki, Das andere Gesicht (wie
Anm. 4).
6. Bandow, D., Ukraine`s Vain Search Wonder Weapons. The American Conservative, 24. August 2023.
7. Schmitt, C., Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte, in: Staat,
Großraum, Nomos. Arbeiten aus den Jahren 1916-1969. Berlin 1995, 269-371 (277).